OFD Chemnitz - Verfügung vom 26.07.1996
S 0560

OFD Chemnitz - Verfügung vom 26.07.1996 (S 0560) - DRsp Nr. 2008/80712

OFD Chemnitz, Verfügung vom 26.07.1996 - Aktenzeichen S 0560

DRsp Nr. 2008/80712

Zwangsgeldverfahren nach §§ 328 - 335 AO

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Entschließungsermessen/Schätzung von Besteuerungsgrundlagen 4. Verpflichtete 5. Durchführung des Zwangsverfahrens 5.1 Anordnung der Verpflichtung 5.2 Androhung des Zwangsgeldes 5.3 Fristen 5.4 Zwangsgeldfestsetzung 5.5 Höhe des Zwangsgeldes 5.6 Anordnung eines 2. Zwangsgeldes wegen derselben Verpflichtung 5.7 Zustellung 6. Rechtsbehelfsverfahren 7. Beendigung des Zwangsverfahrens 8. Vollstreckung von Zwangsgeldern 9. Umwandlung des Zwangsgeldes in Ersatzzwangshaft 9.1 Voraussetzungen und Zuständigkeit 9.2 Umwandlungsantrag 9.3 Anordnung der Ersatzzwangshaft 9.4 Einstellung bzw. Beendigung des Haftvollzuges

1. Allgemeines:

Es hat sich gezeigt, daß das Zwangsgeldverfahren bei den einzelnen Finanzämtern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Dies gilt sowohl für die Entscheidung, ob im Einzelfall das Zwangsmittelverfahren betrieben oder stattdessen die Veranlagung sogleich im Wege der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen werden soll, als auch für die konsequente Durchführung eines begonnenen Zwangsmittelverfahrens. Ich bitte, das Zwangsgeldverfahren künftig individueller (d. h. unter der Berücksichtigung der konkreten Umstände beim jeweiligen Steuerpflichtigen) als bisher zu betreiben.

Diese Verfügung bitte ich zum Thema einer Amtsbesprechung zu machen.