Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 09.03.1998
Es ersetzt das Einführungsschreiben zum Familienleistungsausgleich vom 18.12.1995 - bekanntgegeben mit Verfügung
Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen zum Einführungsschreiben zum Familienleistungsausgleich vom 18.12.1995 (BStBl 1995 I S. 805) gibt die OFD zum BMF-Schreiben vom 09.03.1998 nachfolgende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Wichtige Hinweise sind fett geschrieben.
Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen, ob das Kindergeld oder die das Kindergeld ausschließende andere Leistung für Kinder die Wirkung, die der Kinderfreibetrag hätte, erreicht.
Nach § 65 Abs. 1 wird Kindergeld nicht für ein Kind gezahlt, für das eine andere Leistung gezahlt wird bzw. zu zahlen wäre. Zu diesen anderen Leistungen zählen u.a. Leistungen für Kinder im Ausland, so z.B. das im Ausland gezahlte Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen (vgl. Verfügung vom 26.06.1997).
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