Private Unternehmer (im folgenden: Fuhrunternehmer) fahren für Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind und die ihre Abwässer in Grundstückskläreinrichtungen (auch als abflußlose Sammelgruben, Kleinkläranlagen oder dezentrale Abwasseranlagen bezeichnet - im folgenden: Grundstückskläreinrichtungen) sammeln, Fäkalien ab und leiten diese in Klärwerke der öffentlichen Entsorger (Abwasserzweckverbände bzw. Kommunen) ein.
Dabei sind bisher im Land Brandenburg je nach den vorhandenen Satzungen unterschiedliche Fallgestaltungen aufgetreten, die nach folgenden ustl. Grundsätzen zu beurteilen sind:
1. Nach dem Bundes-
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