OFD Cottbus - Verfügung vom 07.05.1998
S 7200

OFD Cottbus - Verfügung vom 07.05.1998 (S 7200) - DRsp Nr. 2008/86565

OFD Cottbus, Verfügung vom 07.05.1998 - Aktenzeichen S 7200

DRsp Nr. 2008/86565

§ 10 UStG Beurteilung von öffentlichen Zuwendungen in der Landwirtschaft

Mit Urt. v. 18.12.1997 - Rechtssache C - 384/95 - (UR 1998, 102) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über die ustl. Behandlung von Zuwendungen zur Extensivierung der Kartoffelproduktion entschieden.

Art. 6 Abs. 1 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates v. 17.5.1977 (Sechste Richtlinie) sind dahin auszulegen, daß die von einem Landwirt im Rahmen einer nationalen Entschädigungsregelung eingegangene Verpflichtung, mindestens 20 % der von ihm angebauten Kartoffeln nicht zu ernten, keine Dienstleistung i. S. der 6. Richtlinie ist und folglich die gezahlten Zuwendungen nicht der USt unterliegen.