Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie das Versicherungs-Fachreferat des BMF wurden aufgrund unterschiedlicher Behandlung in einzelnen Bundesländern mit BMF-Schreiben vom 06.03.1998 -
Eine angemessene Geschäftsgebühr kann der Versicherer verlangen, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird und er aus diesem Grund vom Vertrag zurücktritt.
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