OFD Cottbus - Verfügung vom 11.11.1998
S 2814 - 6 - St 121

OFD Cottbus - Verfügung vom 11.11.1998 (S 2814 - 6 - St 121) - DRsp Nr. 2008/81567

OFD Cottbus, Verfügung vom 11.11.1998 - Aktenzeichen S 2814 - 6 - St 121

DRsp Nr. 2008/81567

§ 5 EStG I. Steuerliche Behandlung der Ansprüche nach dem VermG und der mit vermögensrechtlichen Ansprüchen belasteten Wirtschaftsgüter II. Steuerliche Behandlung des Verkaufs von Mauergrundstücken

I. Vermögensgesetz (VermG)vom 23.09.1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (BGBl 1997 I S. 1974)

1. Allgemeines

Das VermG regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche von Berechtigten (§ 2 Abs. 1 VermG), die in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) enteignet oder durch staatliche Verwaltung in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkt worden sind (§§ 1, 2, 4 VermG). Diese Ansprüche beziehen sich auf ihre Vermögenswerte (§ 2 Abs. 2 VermG), die bisher einem Verfügungsberechtigtem (§ 2 Abs. 3 VermG) zugerechnet worden sind.

Vermögenswert im Sinne des VermG sind bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie rechtlich selbständige Gebäude und Baulichkeiten, Nutzungsrechte und dingliche Rechte an Grundstücken oder Gebäuden, bewegliche Sachen sowie gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Vermögenswerte sind auch Kontoguthaben und sonstige auf Geldzahlungen gerichtete Forderungen sowie Eigentum/Beteiligungen an Unternehmen oder an Betriebsstätten/Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Beitrittsgebiets (§ 2 Abs. 2 VermG). Zur vgl. BMF-Schreiben vom 10.05.1994BStBl 1994 I S. 286, 380; -Kartei BB Nr. 1