OFD Cottbus - Verfügung vom 13.01.2004
S 2706 - 28 - St 224

OFD Cottbus - Verfügung vom 13.01.2004 (S 2706 - 28 - St 224) - DRsp Nr. 2008/87397

OFD Cottbus, Verfügung vom 13.01.2004 - Aktenzeichen S 2706 - 28 - St 224

DRsp Nr. 2008/87397

§ 4 KStG; Ertragsteuerliche Behandlung (KSt; GewSt) eigener und weitergeleiteter, zweckgebundener, öffentlicher Zuschüsse an Eigenbetriebe (BgA i.S. des § 4 Abs. 1 KStG) und/oder Eigengesellschaften

Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BFH ist gefragt worden, ob an der bisherigen Auffassung festgehalten werden soll, dass Zuschüsse, die eine Trägerkörperschaft öffentlichen Rechts an ihren BgA bzw. ihre Eigengesellschaft zahlt, als verdeckte Einlage i.S.v. Abschn. 36 a KStR 1995 zu behandeln sind oder ob steuerpflichtige Betriebseinnahmen vorliegen.

Die hier in Rede stehende Problematik wurde mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg abgestimmt. Danach sind Zuschüsse bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 27. April 2000 (I R 12/98) im Bundessteuerblatt Teil II und einer begleitenden Übergangsregelung zu dessen Anwendung weiterhin wie folgt zu behandeln:

1. Eigene Zuschüsse der Trägerkörperschaft eines BgA bzw. der Anteilseigner von Eigengesellschaften

Für eigene Zuschüsse einer Trägerkörperschaft an ihren BgA bzw. der Anteilseigner an ihre Eigengesellschaft ist weiterhin von einer einkommensneutralen Kapitalzuführung (d.h. Einlage i.S.d. Abschn. 36 a ) auszugehen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Zuschüsse der dauerhaften Verlustabdeckung aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dienen.