OFD Cottbus - Verfügung vom 19.03.1996
InvZ 1260

OFD Cottbus - Verfügung vom 19.03.1996 (InvZ 1260) - DRsp Nr. 2008/86125

OFD Cottbus, Verfügung vom 19.03.1996 - Aktenzeichen InvZ 1260

DRsp Nr. 2008/86125

§§ 1 ff. InvZulG Gewährung von Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz; hier: Bewertung von maschinengebundenen Werkzeugen als selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Folgerungen aus dem BFH-Urteil

Der BFH hat in seinem o. g. Urt. die Vorentscheidung des Thüringer FG (Urt. v. 14. 7. 1993 - I K 3/93; EFG 1993 S. 742) aufgehoben und - unter Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, daß auch für maschinengebundene Werkzeuge, die nicht als Erstausstattung angeschafft worden sind, eine InvZul zu gewähren ist, da es sich um selbständig bewertungsfähige WG handelt, die einer selbständigen Nutzung i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht fähig sind.

Der BFH bekräftigt hiermit seine Rechtsauffassung, daß „die Werkzeuge ihrer Zweckbestimmung nach nämlich nur zusammen mit den betr. Bohr-, Fräsusw. -maschien genutzt werden können; sie sind auch technisch auf diese Maschien abgestimmt. Damit sind sie einer selbständigen Nutzung i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht fähig und schon deshalb nicht nach § 23 Satz 2 Nr. 1 InvZulG von der Förderung ausgeschlossen.