OFD Cottbus - Verfügung vom 27.03.1996
S 2342 - 15 - St 111

OFD Cottbus - Verfügung vom 27.03.1996 (S 2342 - 15 - St 111) - DRsp Nr. 2008/81607

OFD Cottbus, Verfügung vom 27.03.1996 - Aktenzeichen S 2342 - 15 - St 111

DRsp Nr. 2008/81607

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung von Leistungen zur Förderung von Existenzgründern nach dem Sofortprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg”

Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Urteil vom 30.11.1995 Az.: 2 K 796/95 E die Auffassung der Finanzverwaltung insoweit bestätigt, daß die Leistungen zur Förderung von Existenzgründern nach dem Sofortprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg” zu den Betriebseinnahmen gehören. Diese seien jedoch nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH XI R 35/96).

Weiterhin an der in Tz. 3 der Bezugsverfügung vom 26. Mai 1993 vertretenen Auffassung festzuhalten. Danach handelt es sich bei den vorgenannten Leistungen um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, da § 3 Nr. 2 EStG nicht anwendbar ist.