OFD Erfurt - Verfügung vom 11.07.1996
G 1400 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 11.07.1996 (G 1400 A) - DRsp Nr. 2008/85934

OFD Erfurt, Verfügung vom 11.07.1996 - Aktenzeichen G 1400 A

DRsp Nr. 2008/85934

§ 2 GewStG Begriff und Abgrenzung des Gewerbebetriebs; hier: Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind

Der BFH vertritt in seinem o. g. Urt. die Auffassung, daß die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes erst beginnt, wenn sämtliche tatbestandlichen Merkmale eines Gewerbebetriebs, insbesondere die tatsächliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, erfüllt sind. Hiernach setzt die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes die Aufnahme eigener gewerblicher Leistungen voraus.