OFD Erfurt - Verfügung vom 29.02.1996
S 2334

OFD Erfurt - Verfügung vom 29.02.1996 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85720

OFD Erfurt, Verfügung vom 29.02.1996 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85720

§ 40 EStG Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile; hier: Pauschalierung nach Abs. 2 S. 2 bei unentgeltlicher Überlassung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Der geldwerte Vorteil bei unentgeltlicher Überlassung eines Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist monatlich für jeden km der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 v. H. des Listenpreises anzusetzen (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG i. V. mit Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 1 LStR 1996), soweit der geldwerte Vorteil nicht nach Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996 individuell ermittelt wird.