OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.08.2013
S 2245 A - 2 - St 213

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.08.2013 (S 2245 A - 2 - St 213) - DRsp Nr. 2013/80584

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.08.2013 - Aktenzeichen S 2245 A - 2 - St 213

DRsp Nr. 2013/80584

Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG

1 Allgemeines

Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ist in R 3.26 LStR geregelt.

Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde ab dem 01.01.2000 die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen. Begünstigt sind danach drei Tätigkeitsbereiche:

  • Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit

  • Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit

  • Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen