OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.03.2008
InvZ 1200 A - 10 - St 217

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.03.2008 (InvZ 1200 A - 10 - St 217) - DRsp Nr. 2008/92728

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.03.2008 - Aktenzeichen InvZ 1200 A - 10 - St 217

DRsp Nr. 2008/92728

Begünstigte Wirtschaftsgüter; Einzelfälle

I. Gebäudeanbau als selbständiges Wirtschaftsgut

Nach § 2 Abs. 2 S. 1 InvZulG 2005/2007 ist die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude und Gebäudeteile begünstigt, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Nach dem BFH-Urteil vom 25.01.2007 - III R 49/06 -BStBl. 2007 II S. 586 - ist ein Gebäudeanbau nur begünstigt, wenn

  • ein selbständiges, neben den Altbau tretendes neues Gebäude,

  • ein selbständiger Gebäudeteil oder

  • ein einheitliches neues Gebäude unter Einbeziehung des Altbaus

entsteht.

Ob ein Anbau mit dem bestehenden Gebäude eine bauliche Einheit darstellt, ist nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend für die Selbständigkeit der Gebäudeteile sind die statische Standfestigkeit und die dazu getroffenen Baumaßnahmen, z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die im Fall einer Trennung erforderlich wären, um den Anbau standfest zu machen, kommt es nicht an.