OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.04.2007
S 7210 A - 21 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.04.2007 (S 7210 A - 21 - St 112) - DRsp Nr. 2008/91331

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.04.2007 - Aktenzeichen S 7210 A - 21 - St 112

DRsp Nr. 2008/91331

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Steuersatzanhebung auf 19 Prozent

Grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Steuersatzanhebung zum 1.1.2007 regelt das BMF-Schreiben vom 11.8.2006 - IV A 5 - S 7210 - 23/06, BStBl 2006 I S. 477.

Die Kriterien, nach denen sich das Vorliegen einer Teilleistung beurteilt, ergeben sich aus § 13 Abs. 1 UStG sowie aus Abschnitt 180 Umsatzsteuerrichtlinien. Teilleistungen setzen danach voraus, dass eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise teilbare Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.

Zu einzelnen Fragen, die sich zu diesen Kriterien ergeben haben, wird wie folgt Stellung genommen:

1 Auswirkungen auf den Verkauf von Dauer - bzw. Jahreskarten

Sportvereine geben Dauer - bzw Jahreskarten heraus, die für einen gewissen Spielzeitraum (z. B. 1.7. bis 30.6. eines Jahres) die Eintrittsberechtigung für Heimspiele des Vereins beinhalten.

Das Entgelt ist im Voraus zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Spiele der Erwerber der Karte tatsächlich besucht.

1.1 Die Anzahl der Heimspiele steht im Erwerbszeitpunkt nicht fest

Die Überlassung der Eintrittskarte stellt eine Dauerleistung dar, die mit Ablauf des Berechtigungszeitraums erbracht wird. Der Umsatz wird jeweils erst mit Ablauf der Spielsaison ausgeführt.