OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.06.1996
S 2255A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.06.1996 (S 2255A) - DRsp Nr. 2008/84577

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.06.1996 - Aktenzeichen S 2255A

DRsp Nr. 2008/84577

§ 1 EStG Behandlung der Pensionen ehemaliger Bediensteter der koordinierten Organisationen

Bei der Besteuerung der Pensionen ehemaliger Bediensteter der koordinierten Organisationen (= Europäische Weltraumorganisation (früher ELDO und ESRO), Europarat, NATO, OECD, WEU und Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage) gilt folgendes:

1. Pensionssystem

Die koordinierten Organisationen haben ein einheitliches Pensionssystem für ihre in den Ruhestand getretenen Bediensteten eingeführt. Nach diesem System werden die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt der einzelnen Organisationen gezahlt. Bisher wurden die Ruhegehälter aus einem Versorgungsfonds (Kapitalansammlungsfonds) finanziert.

2. Steuerpflicht

Die Ruhegehälter der Pensionäre fallen nicht unter die Bestimmungen über die Freistellung der Gehälter und Bezüge der aktiven Bediensteten nach den jeweils in Betracht kommenden Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen.