OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.10.2013
S 0179 A - 5 - St 53

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.10.2013 (S 0179 A - 5 - St 53) - DRsp Nr. 2013/80697

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.10.2013 - Aktenzeichen S 0179 A - 5 - St 53

DRsp Nr. 2013/80697

Mustersatzung für die Sektionen des „Deutscher Alpenverein e. V. (DAV)”

Der Deutsche Alpenverein e. V. (DAV), München hat seine Mustersatzung für die Sektionen erneut überarbeitet. Hintergrund hierfür ist die Beanstandung von einzelnen Sektionssatzungen durch die österreichischen Finanzbehörden (inlänische Sektionen mit Hüttenbesitz in Österreich). Die mit den österreichischen Finanzbehörden abgestimmten Anpassungen der Mustersatzung sind in der Anlage „Mustersatzug des DAV” unterstrichen dargestellt.

Es bestehen keine Bedenken, den in Hessen ansässigen Sektionen die Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke zu gewähren, wenn die Satzung mit dieser Mustersatzung übereinstimmt und die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht.

Deutscher Alpenverein Mustersatzung für die Sektionen

Allgemeines

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Sektion XY des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. und hat seinen Sitz in XY. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes XXX eingetragen.

§ 2 Vereinszweck