OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.06.1996
S 2282 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 05.06.1996 (S 2282 A) - DRsp Nr. 2008/84874

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 05.06.1996 - Aktenzeichen S 2282 A

DRsp Nr. 2008/84874

Besuch einer Musikschule als Berufsausbildung

Es ist gefragt worden, ob der Besuch einer Musikschule Berufsausbildung sein kann mit der Folge, daß das die Musikschule besuchende Kind nach § 32 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen ist.

Der Besuch einer Musikschule wird im Regelfall nicht der Berufsausbildung dienen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufsausbildung sind nur ausnahmsweise erfüllt, und zwar dann, wenn

  • die Ausbildung an der Musikschule die Zeit oder Arbeitskraft des Schülers überwiegend in Anspruch nimmt;

  • die Ausbildung im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges erfolgt und nach Art und Umfang geeignet ist, auf die Aufnahme in die Musikschule vorzubereiten;

  • der Schüler nachvollziehbar erklärt, daß er sich um die Aufnahme in die Musikschule bewerben wird.