OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.06.2013
S 2293 A - 113 - St 513

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 06.06.2013 (S 2293 A - 113 - St 513) - DRsp Nr. 2013/80542

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 06.06.2013 - Aktenzeichen S 2293 A - 113 - St 513

DRsp Nr. 2013/80542

Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay - impuesto a la renta del servicio de carácter personal

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte „impuesto a la renta del servicio de carácter personal” (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit:

Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer - impuesto a la renta del servicio de carácter personal - IRP - erfolgte nach mehrmaligem Verschieben des Einführungsdatums am 2. August 2012.

Der im Steuerjahr 2012 (02.08. - 31.12.2012) eingeführten IRP unterliegen natürliche Personen, Personengesellschaften sowie Freiberufler, die Einkünfte im Dienstleistungsbereich (Sociedades Simples) und aus bestimmten Kapitalanlagen erzielen. Zu den Einkünften aus Dienstleistungen und bestimmten Kapitalanlagen zählen u. a.

# Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit,
# Dividenden und der den Gesellschaftern entstandene Aktienwertzuwachs
- von Unternehmen, die der Körperschaftsteuer oder der Steuer auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unterliegen, zu 50 Prozent und
- von den übrigen Unternehmen zu 100 Prozent,
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