OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.07.1996
S 7300 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 10.07.1996 (S 7300 A) - DRsp Nr. 2008/86723

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 10.07.1996 - Aktenzeichen S 7300 A

DRsp Nr. 2008/86723

§ 15 UStG Vorsteuerabzug aus Sammelrechnungen der Gesellschaft für Zahlungssysteme mbH (GZS)

Die GZS beabsichtigt eine sogenannte Procurement- oder Purchasing-Card („Einkaufskarte”) am Markt einzuführen.

Hierbei handelt es sich im Grundsatz um ein Konzept zur Vereinfachung der Beschaffung geringwertiger WG in Unternehmen. Der einzelne Mitarbeiter erhält zu diesem Zweck von seinem Unternehmen eine genau definierte Berechtigung, bestimmte Güter, die für das Unternehmen benötigt werden, bis zu einem bestimmten (Höchst-)Betrag selbst einzukaufen. Zum Nachweis der Einkaufsberechtigung soll eine codierte Karte (ähnlich einer Kreditkarte) dienen, die dem Mitarbeiter ausgehändigt wird und vom Lieferanten „gelesen” werden kann.

Das beschaffende Unternehmen erhält von der GZS eine monatliche Sammelrechnung, die alle gelieferten Waren aller Lieferanten zusammenfaßt.

Die Sammelrechnung soll die folgenden Angaben enthalten:

  • Namen und Anschriften der leistenden Unternehmer sowie des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG),

  • Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 UStG),

  • das Entgelt sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 und 6 UStG), und zwar konkret mit den Angaben Nettopreis, MwSt-Satz, MwSt-Betrag und Bruttopreis.