OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.03.2013
S 2286 A - 1 - St 221

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.03.2013 (S 2286 A - 1 - St 221) - DRsp Nr. 2013/80319

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.03.2013 - Aktenzeichen S 2286 A - 1 - St 221

DRsp Nr. 2013/80319

Neuer Schwerbehindertenausweis ab dem 01.01.2013

Ab dem 01.01.2013 kann der Schwerbehindertenausweis als handliche Plastikkarte (in Anlehnung an den Personalausweis, Scheckkartenformat) ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbständig fest. Die Umstellung vom Papier- auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 01.01.2015 abgeschlossen sein. In Hessen erfolgt die Umstellung zum 01.04.2013.

Die bisherigen Ausweise in Papierform bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit bestehen. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Es können damit weiterhin alle mit dem Grad der Behinderung zusammenhängenden Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.