OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.03.2013
S 7198 A - 25 - St 111

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.03.2013 (S 7198 A - 25 - St 111) - DRsp Nr. 2013/80353

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.03.2013 - Aktenzeichen S 7198 A - 25 - St 111

DRsp Nr. 2013/80353

Ausübung einer vorsorglichen Option nach § 9 Abs. 1 UStG bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen

Vertragsparteien eines notariellen Grundstückskaufvertrags gehen häufig vom Vorliegen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG aus. In derartigen Fällen kann der Vertrag eine Klausel enthalten, dass der Veräußerer für den Fall, dass die Finanzverwaltung das Vorliegen der Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen in diesem Fall endgültig verneinen sollte, nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht der Grundstücksveräußerung optiere. Damit soll eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zuungunsten des Veräußerers aufgrund der Steuerfreiheit der evtl. steuerbaren Grundstücksveräußerung nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG vermieden werden.