Nach R 157 Abs. 4 EStR führen Aufwendungen für die Instandhaltung und Modernisierung eines Gebäudes, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommen werden und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind, als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung regelmäßig zu Herstellungskosten.
Diese Verwaltungsauffassung zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ist Gegenstand mehrerer Revisionsverfahren, in denen der BFH das BMF zum Beitritt aufgefordert hat (Beschl. des BFH v. 21.11.2000 -
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