OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.09.1996
S 2255 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 16.09.1996 (S 2255 A) - DRsp Nr. 2008/84795

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.09.1996 - Aktenzeichen S 2255 A

DRsp Nr. 2008/84795

§ 22 EStG Behandlung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

0. Einführung

Durch das am 1. 1. 1992 in Kraft getretene Rentenreformgesetz (Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung v. 18. 12. 1989, BGBl 1989 I S. 2261) wurde das gesetzliche Rentenversicherungsrecht im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) zusammengefaßt. Die bis dahin geltenden und durch das Rentenreformgesetz aufgehobenen Vorschriften finden ab dem 1. 1. 1992 nur noch dann Anwendung, wenn dies besonders beantragt wird. Daneben sind in §§ 300ff. SGB VI verschiedene Überleitungsvorschriften geschaffen worden. Im nachfolgenden wird grundsätzlich nur die neue Rechtslage behandelt, gelegentlich bis zum besseren Verständnis auf die frühere Rechtslage Bezug genommen.

Auf Besonderheiten, die sich auf nur im Beitrittsgebiet/ in der ehemaligen DDR verwirklichte Tatbestände gründen, wird nicht eingegangen.

In den angeführten Beispielen wurde berücksichtigt, daß sich die Ertragsanteile bei Leibrenten (Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG) ab dem VZ 1994 und die Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten (Tab. in § 55 Abs. 2 EStDV) ab dem VZ 1996 geändert haben.

1. Altersrente