OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.01.1996
G 1431 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 19.01.1996 (G 1431 A) - DRsp Nr. 2008/85929

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 19.01.1996 - Aktenzeichen G 1431 A

DRsp Nr. 2008/85929

§ 12 GewStG Hinzurechnung von Dauerschulden bei Betriebsstätten im Beitrittsgebiet

Es war die Frage gestellt worden, in welcher Höhe Dauerschulden bei der Ermittlung des Meßbetrags nach dem Gewerbekapital gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen sind, wenn sich das Betriebsvermögen sowohl auf das Beitrittsgebiet als auch auf das Gebiet der alten Bundesländer erstreckt.