OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.11.1998
S 7104 A - 67 - St IV 10

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 20.11.1998 (S 7104 A - 67 - St IV 10) - DRsp Nr. 2008/82323

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 20.11.1998 - Aktenzeichen S 7104 A - 67 - St IV 10

DRsp Nr. 2008/82323

§ 2 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung bei Aufnahme eines gem. § 58 StBerG angestellten Steuerberaters in den Briefbogen einer Steuerberatungspraxis und Verwendung eines derartigen Briefbogens für Gebührenrechnungen

In zunehmenden Maße werden im Hinblick auf § 16 der am 02.06.1997 verabschiedeten Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer gem. § 58 StBerG angestellte Steuerberater in den Briefbogen einer Steuerberaterpraxis aufgenommen.

Hierzu ist gefragt worden, welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen eintreten, wenn

  • die Aufnahme des angestellten Steuerberaters in den Briefbogen der Praxis ohne Hinweis auf das Angestelltenverhältnis erfolgt und

  • ein derartiger Briefbogen für die Erteilung von Gebührenrechnungen verwendet wird.

Nach bundeseinheitlicher Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist folgende Auffassung zu vertreten:

  1. Zu 1.: