OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.03.1996
S 2132 a A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.03.1996 (S 2132 a A) - DRsp Nr. 2008/84383

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.03.1996 - Aktenzeichen S 2132 a A

DRsp Nr. 2008/84383

§ 13 EStG Behandlung von Aufwendungen für Vieh

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist nunmehr das Wahlrecht für die Viehdurchschnittsbewertung nicht mehr einheitlich für den gesamten von der Durchschnittsbewertung betroffenen Tierbestand auszuüben. Der Stpfl. kann für jede selbständige Tiergruppe entscheiden, ob er eine Einzelbewertung oder eine Gruppenbewertung und wie er die Wertermittlung vornimmt (vgl. Rz. 10 bis 20 der Rdvfg. v. 20. 3. 1995, a. a. O.). Der Stpfl. kann also einzelne Tiergruppen von der Durchschnittswertermittlung ausnehmen, um z. B. für diese Tiere die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch zu nehmen.

An ein einmal ausgeübtes Wahlrecht ist der Stpfl. nach den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit gebunden. Wählt der Stpfl. für eine Tiergruppe die Bewertung z. B. mit den Viehdurchschnittswerten, so ist ihm in den Folgejahren die Anwendung der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG für einzelne der betreffenden Tiergruppe zuzuordnenden Tiere verwehrt. Ein Wechsel der Bewertungsmethode ist nur zulässig, wenn hierfür sachliche Gründe - z. B. wesentliche Änderungen in der Betriebsstruktur - vorliegen.