Bei einer sog. kapitalistischen Betriebsaufspaltung ist es möglich, ein WG von der Besitz-GmbH (Muttergesellschaft) auf die Betriebs-GmbH (Tochtergesellschaft) zum Buchwert zu übertragen. Dies gilt nicht nur im Zuge des Aufteilungsvorgangs bei Begründung einer Betriebsaufspaltung, sondern auch während ihres Bestehens. Eine Buchwertübertragung ist auch bei einer sog. überlagerten Betriebsaufspaltung möglich, also in Fällen, in denen das Besitzunternehmen neben der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen noch anderweitig eigengewerblich tätig ist.
Diese Grundsätze gelten auch nach Neufassung des UmwStG grundsätzlich weiter. Soweit allerdings die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dazu genutzt werden soll, spaltfähige Teilbetriebe bei der Besitz- oder Betriebskapitalgesellschaft zu begründen bzw. zu vervollständigen kann dies einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellen. Das ist etwa der Fall, wenn
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|