OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.07.1996
S 2741 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 23.07.1996 (S 2741 A) - DRsp Nr. 2008/86996

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 23.07.1996 - Aktenzeichen S 2741 A

DRsp Nr. 2008/86996

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Buchwertübertragung bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung

Bei einer sog. kapitalistischen Betriebsaufspaltung ist es möglich, ein WG von der Besitz-GmbH (Muttergesellschaft) auf die Betriebs-GmbH (Tochtergesellschaft) zum Buchwert zu übertragen. Dies gilt nicht nur im Zuge des Aufteilungsvorgangs bei Begründung einer Betriebsaufspaltung, sondern auch während ihres Bestehens. Eine Buchwertübertragung ist auch bei einer sog. überlagerten Betriebsaufspaltung möglich, also in Fällen, in denen das Besitzunternehmen neben der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen noch anderweitig eigengewerblich tätig ist.

Diese Grundsätze gelten auch nach Neufassung des UmwStG grundsätzlich weiter. Soweit allerdings die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dazu genutzt werden soll, spaltfähige Teilbetriebe bei der Besitz- oder Betriebskapitalgesellschaft zu begründen bzw. zu vervollständigen kann dies einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellen. Das ist etwa der Fall, wenn

  • durch eine Betriebsaufspaltung „spaltfähiges Material” geschaffen (Teilbetrieb) und

  • im Anschluß an die Betriebsaufspaltung eine Spaltung der Besitz- oder Betriebsgesellschaft nach § 15 UmwStG durchgeführt wird.