OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.01.1996
S 2255 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.01.1996 (S 2255 A) - DRsp Nr. 2008/84762

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.01.1996 - Aktenzeichen S 2255 A

DRsp Nr. 2008/84762

§ 22 EStG Renten ehemaliger Bediensteter der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN)

Renten, die von der CERN, Genf, an in der Bundesrepublik Deutschland wohnende, ehemalige Bedienstete dieser Organisation geleistet werden, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG als Leibrente zu behandeln.

Da es sich bei den Altersbezügen ehemaliger CERN-Bediensteter um Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit handelt, fallen sie unter Art. 21 DBA Schweiz. Ihre Besteuerung ist somit nach deutschem innerstaatlichen Recht zu beurteilen.