OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.06.1996
S 0187 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.06.1996 (S 0187 A) - DRsp Nr. 2008/84494

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.06.1996 - Aktenzeichen S 0187 A

DRsp Nr. 2008/84494

§ 15 EStG Behandlung von Amateursportlern; Auswirkungen der erweiterten Zulässigkeitsbestimmungen des IOC (Regel 26)

Aufgrund der Regel 26 (Zulassungsbestimmungen) des IOC und der Ausführungsbestimmungen hierzu sowie der Richtlinien für die Zulassungsregeln der internationalen Verbände ist es zulässig, wenn das NOK, der internationale oder nationale Verband einen Förder- oder Ausrüstungsvertrag mit gewerblichen Unternehmen schließen, durch den Amateursportler zu Werbezwecken eingesetzt werden. Die Zahlungen aus den Verträgen dürfen nur an das NOK, den internationalen oder nationalen Verband gezahlt werden.