OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.10.1996
S 0160

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 25.10.1996 (S 0160) - DRsp Nr. 2008/80715

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.10.1996 - Aktenzeichen S 0160

DRsp Nr. 2008/80715

Erstattung überzahlter Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehegatten

Inhaltsverzeichnis 1. Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO 1.1 Erstattungsansprüche bei der ESt 1.2 Erstattungsberechtigung bei zusammenveranlagten Ehegatten 2. Verhältnis von § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG zu § 37 Abs. 2 AO 2.1 Sinn und Zweck sowie Rechtfertigung der Vorschrift des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG 2.2 Ermessensausübung bei der Erstattung 2.2.1 Bedeutung der Angabe das Bankkontos in der gemeinsamen Steuererklärung 3. Ermittlung der auf zusammenveranlagte Ehegatten entfallenden Erstattungsbeträge 3.1 Grundsatz 3.1.1 Erkennbarer Wille 3.1.2 Kein erkennbarer Wille 3.1.3 Erstattung einbehaltener Steuerabzugsbeträge 3.2 Beispiele 4 Kein Einfluß der Ursache der Erstattung auf die Erstattungsberechtigung 4.1 Beispiele 5. Streit über den Erstattungsanspruch

1. Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO).

Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO).

1.1 Erstattungsansprüche bei der Einkommensteuer

Im Bereich der Einkommensteuer können sich folgende Erstattungsansprüche zugunsten des Stpfl. ergeben (wichtigste Fälle):