OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.11.1996
S 7240 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 29.11.1996 (S 7240 A) - DRsp Nr. 2008/86583

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 29.11.1996 - Aktenzeichen S 7240 A

DRsp Nr. 2008/86583

Umsatzsteuersatz bei Biotop- bzw. Standortkartierungen

Aufgabe der Kartierung ist, den Bestand der für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Lebensräume zu erfassen und Informationen über die in ihnen lebenden Arten und Lebensgemeinschaften zu sammeln: Grundlage der Kartierungsleistung ist ein mit dem Auftraggeber abgeschlossener Werkvertrag, in dem genau festgelegt ist, welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen und ggf. in welcher Form das Ergebnis darzustellen ist. Darüber hinaus ist geregelt, daß die ausschließliche Nutzung sämtlicher Urheberrechte an den Kartierungen einschließlich des Rechts der Veröffentlichung dem Auftraggeber zusteht.

Kartierungsleistungen sind umsatzsteuerrechtlich wie folgt zu behandeln:

Die Erstellung von Biotop- bzw. Standortkartierungen stellt eine Werkleistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG dar.

Die Werkleistung unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.