OFD Hannover - Verfügung vom 09.06.2004
S 2240 - 176 - StO 221

OFD Hannover - Verfügung vom 09.06.2004 (S 2240 - 176 - StO 221) - DRsp Nr. 2008/87928

OFD Hannover, Verfügung vom 09.06.2004 - Aktenzeichen S 2240 - 176 - StO 221

DRsp Nr. 2008/87928

§ 15 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung des Erwerbs „gebrauchter” Risikolebensversicherungen durch Anlagegesellschaften

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen Risikolebensversicherungspolicen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US-Lebensversicherungen gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei der US-Versicherungsgesellschaft als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen. Die versicherte Person bleibt jedoch weiterhin der ursprüngliche Versicherungsnehmer. Die Finanzierung des Versicherungskaufs erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital. Bei Eintritt des Leistungsfalls, d. h. bei Ableben der versicherten Person, wird die Versicherungssumme direkt an die KG oder an den Treuhänder ausgezahlt.