OFD Hannover - Verfügung vom 09.08.2004
S 2241 - 304 - StO 222

OFD Hannover - Verfügung vom 09.08.2004 (S 2241 - 304 - StO 222) - DRsp Nr. 2008/88123

OFD Hannover, Verfügung vom 09.08.2004 - Aktenzeichen S 2241 - 304 - StO 222

DRsp Nr. 2008/88123

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG); Auslegung des § 6 Abs. 5 Sätze 3 Nr. 1, 5 und 6 EStG

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft wird wie folgt Stellung genommen:

1. Übertragender ist eine Kapitalgesellschaft

Mitunternehmer einer Personengesellschaft und damit auch Übertragender i. S. des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kann auch eine Kapitalgesellschaft sein.

Überträgt diese Kapitalgesellschaft aus ihrem Betriebsvermögen ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft an der sie zu 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, so ist bei der Übertragung der Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.