OFD Hannover - Verfügung vom 15.11.2004
S 2342 - 137 - StO 213

OFD Hannover - Verfügung vom 15.11.2004 (S 2342 - 137 - StO 213) - DRsp Nr. 2008/88377

OFD Hannover, Verfügung vom 15.11.2004 - Aktenzeichen S 2342 - 137 - StO 213

DRsp Nr. 2008/88377

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz IV - Steuerliche Behandlung von „Ein-Euro-Jobs”

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen.

Eines dieser Instrumente sind die sog. „Ein-Euro-Jobs”. Die gesetzliche Grundlage bilden § 2 i. V. mit § 16 Abs. 3 SGB II.

§ 2 SGB II (Grundsatz des Forderns)

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfsbedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) […]

§ 16 SGB II (Leistungen zur Wiedereingliederung)

(1) […]

(2) […]