OFD Hannover - Verfügung vom 16.07.2004
G 1532 - 62 - StH 241

OFD Hannover - Verfügung vom 16.07.2004 (G 1532 - 62 - StH 241) - DRsp Nr. 2008/88057

OFD Hannover, Verfügung vom 16.07.2004 - Aktenzeichen G 1532 - 62 - StH 241

DRsp Nr. 2008/88057

Erklärungsvordrucke für die Gewerbesteuerveranlagung und die gesonderte Feststellung des Gewerbeverlustes 2003 sowie für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages 2003; Versendung der Vordrucke

I. Erklärungsvordrucke

1. GewSt 1 A - Gewerbesteuererklärung
2. GewSt 1 D - Erklärung/Eingabebogen für die Zerlegung

II. Versendung

Erklärungsvordrucke werden grundsätzlich maschinell versandt. Zu den Einzelheiten wird auf Fach 70 Teil I Nrn. 1 und 3 der DA - ADV verwiesen. Im Einvernehmen mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen wird vom Veranlagungszeitraum 1996 an vom Versand der Erklärungsvordrucke für beratene Steuerpflichtige (Steuerbezirke 101 - 289) abgesehen. Die danach verbleibenden Gewerbesteuerpflichtigen erhalten den Vordruck GewSt 1 A und, wenn der Gewerbesteuermessbescheid zu zerlegen ist, auch den Vordruck GewSt 1 D in doppelter Ausführung.

Außerdem stehen die Vordrucke im Internet unter www.ofd.niedersachsen.de unter der Rubrik „Aktuelles und Service-Steuervordrucke-Gewerbesteuer” zum Herunterladen zur Verfügung.

III. Kreis der Erklärungspflichtigen und öffentliche Aufforderung

Hinweis auf Abschnitt III der Veranlagungsverfügung X/2 Nr. 1 VZ 2003

IV. Vorbereitung der Verwendung der Erklärungsvordrucke

Hinweis auf Abschnitt IV der Veranlagungsverfügung X/2 Nr. 1 VZ 2003

V. Berechnungsbogen und Bescheide

1. GewSt 2 A