OFD Hannover - Verfügung vom 19.02.2004
S 2706 - 209 - StH 231

OFD Hannover - Verfügung vom 19.02.2004 (S 2706 - 209 - StH 231) - DRsp Nr. 2008/87999

OFD Hannover, Verfügung vom 19.02.2004 - Aktenzeichen S 2706 - 209 - StH 231

DRsp Nr. 2008/87999

§ 4 KStG; Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften; Erfassung und Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ; OFD Hannover vom 4. August 1999 - Az. w. o. -

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Finanzämter bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und diesen nahe stehenden Einrichtungen die Erfassung und Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nicht hinreichend prüfen. Die OFD bittet, künftig verstärkt hierauf zu achten und weist insoweit auf das bei den Körperschaftsteuer-Fachtagungen 1998 überreichte Arbeitspapier hin. Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist dabei Folgendes zu beachten:

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