OFD Hannover - Verfügung vom 20.07.2004
S 7100 - 1010 - StH 446

OFD Hannover - Verfügung vom 20.07.2004 (S 7100 - 1010 - StH 446) - DRsp Nr. 2008/88041

OFD Hannover, Verfügung vom 20.07.2004 - Aktenzeichen S 7100 - 1010 - StH 446

DRsp Nr. 2008/88041

Überlassung eines PKW zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter

1. Überlassung durch eine Personengesellschaft an einen Gesellschafter

Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen PKW, den dieser sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für seine eigenen privaten Zwecke nutzt, hängt die umsatzsteuerliche Beurteilung davon ab, ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt und ob der Gesellschafter Unternehmer ist.

In aller Regel hat der Gesellschafter die private Nutzung des PKW zu bezahlen, z. B. durch Belastung seines Verrechnungskontos. Die Überlassung erfolgt dann entgeltlich. Hinsichtlich der Privatfahrten liegt eine Vermietung des PKW durch die Gesellschaft an den Gesellschafter vor. Ist das Entgelt niedriger als die Mindest-Bemessungsgrundlage, ist diese anzusetzen (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG, Abschnitt 158 Abs. 1 Beispiel 1 UStR 2000). Der Gesellschaft steht der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des PKW zu. Die Einschränkung nach § 15 Abs. 1b UStG bis zum 31. Dezember 2003 greift nicht, weil die Gesellschaft den PKW in vollem Umfang für unternehmerische Zwecke nutzt.