Auskünfte an die Registergerichte über Unternehmen und Konzerne, bei denen die Anwendung des Publizitätsgesetzes vom 15. August 1989 (BGBl 1989 I S.
Die Prüfungspflicht des Registergerichts begründet noch keine Verpflichtung und kein Recht des Finanzamtes zur Auskunftserteilung.
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