OFD Hannover - Verfügung vom 20.09.2004
S 2223 - 306 - StH 215

OFD Hannover - Verfügung vom 20.09.2004 (S 2223 - 306 - StH 215) - DRsp Nr. 2008/88187

OFD Hannover, Verfügung vom 20.09.2004 - Aktenzeichen S 2223 - 306 - StH 215

DRsp Nr. 2008/88187

Spendenbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); steuerlich unschädliche Betätigungen; Neufassung des § 58 Nr. 1 AO durch das Gesetz zur Änderung der AO und weiterer Gesetze ; OFD Hannover vom 23. April 2004 - Az. w. o. -

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 (BGBl 2004 I S. 1753) ist § 58 Nr. 1 AO dahingehend geändert worden, dass das Gemeinnützigkeitserfordernis der unterstützten Körperschaft auf Körperschaften des privaten Rechts beschränkt wurde.

Zuwendungen, die unmittelbar an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geleistet werden, sind demnach auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie in einem nicht gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art zu steuerbegünstigten Zwecken geleistet werden.

Die Gesetzesänderung ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2001 anzuwenden.