Der Bundesrat hat in seiner 802. Sitzung am 9. Juli 2004 dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze zugestimmt; der Bundestag hatte das Gesetz am 18. Juni 2004 verabschiedet. § 58 Nr. 1 letzter Halbsatz AO in der neuen Fassung lautet
„die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.”
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