OFD Hannover - Verfügung vom 22.07.2004
S 7227 - 23 - StO 354

OFD Hannover - Verfügung vom 22.07.2004 (S 7227 - 23 - StO 354) - DRsp Nr. 2008/88059

OFD Hannover, Verfügung vom 22.07.2004 - Aktenzeichen S 7227 - 23 - StO 354

DRsp Nr. 2008/88059

Steuersatz von Gehhilfe-Rollatoren

Ein sog. Gehhilfe-Rollator besteht aus einem Rohrrahmen (meistens aus Aluminium) auf vier Rädern, mit vorderen Drehlagerrädern, Griffen und Bremsen. Er ist mit einer Sitz-/Trageplatte und einem Drahtkorb ausgestattet. Für den Transport kann das Erzeugnis zusammengeklappt werden.

Die EU-Kommission hat mit Verordnung vom 15. April 2004 - (EG) Nr. 729/2004 - entschieden, dass Gehhilfe-Rollatoren in die Position 8716 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen sind.

Damit unterliegen die Gehhilfe-Rollatoren nicht mehr dem ermäßigten, sondern dem allgemeinen Steuersatz. Diese Regelung ist aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27. Mai 2004 (Abl. EU vom 7. Mai 2004 - L 173/9) in Kraft getreten.

Die Unternehmer, die von der deutschen Zollverwaltung eine anders lautende verbindliche Zolltarifauskunft erhalten haben, werden darüber unterrichtet, dass ihre verbindlichen Zolltarifauskünfte nicht mehr gültig sind.

Die Inhaber „falscher” verbindlicher Zolltarifauskünfte (mit Einreihung in Position 8713 oder 9021) können bei der Einfuhr solcher Gegenstände sich noch auf die Zolltarifauskünfte berufen, wenn sie vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 729/2004 aufgrund der verbindlichen Zolltarifauskünfte einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Kauf geschlossen haben.