OFD Hannover - Verfügung vom 23.07.2004
S 2137 - 94 - StO 221

OFD Hannover - Verfügung vom 23.07.2004 (S 2137 - 94 - StO 221) - DRsp Nr. 2008/88069

OFD Hannover, Verfügung vom 23.07.2004 - Aktenzeichen S 2137 - 94 - StO 221

DRsp Nr. 2008/88069

Ertragsteuerliche Fragen der Erdöl- und Erdgasgewinnungswirtschaft; Rückstellungen für Bohrlochverfüllung und Feldesräumung

Zu der Frage, ob die Regelung in Tz. 14 des BMF-Schreibens vom 20. Mai 1980 - IV B 2 - S 2170 - 50/80 -Juris Dok.-Nr.: FMNR 156000080 bei der Bewertung von Rückstellungen für Bohrlochverfüllung und Feldesräumung auch nach Einführung des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d und e EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 weiter zu beachten ist, ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder folgende Auffassung zu vertreten:

Nach dem BMF-Schreiben vom 20. Mai 1980 - Az. w. o. - beträgt der Ansammlungszeitraum für eine Rückstellung für Bohrlochverfüllung grundsätzlich 8 bzw. 15 Jahre. Ist der Restansammlungszeitraum kürzer als fünf Jahre, soll nach Tz. 14 unterstellt werden, dass die Bohrung noch mindestens weitere fünf Jahre genutzt wird und der Ansammlungszeitraum sich entsprechend verlängert, sofern nach den Verhältnissen des Einzelfalls nicht von einer kürzeren Restnutzungsdauer auszugehen ist. Diese Verlängerungsregelung gilt nach Tz. 16 des vorg. Schreibens entsprechend bei Rückstellungen für Feldesräumung.

1. Grundsätzliche Gültigkeit des BMF-Schreibens vom 20. Mai 1980