OFD Hannover - Verfügung vom 28.05.2004
S 2221 - 78 - StH 215

OFD Hannover - Verfügung vom 28.05.2004 (S 2221 - 78 - StH 215) - DRsp Nr. 2008/87940

OFD Hannover, Verfügung vom 28.05.2004 - Aktenzeichen S 2221 - 78 - StH 215

DRsp Nr. 2008/87940

Einkommensteuerliche Behandlung der Versorgungsabgaben für die Gemeinsamen Ausgleichskassen im Seelotswesen der Seelotsreviere

Allgemeines

Der Bundeslotsenkammer obliegt die Selbstverwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten des Seelotswesens in den Seelotsrevieren nach den §§ 34 und 35 des Gesetzes über das Seelotswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl 1984 I S. 1213) in Verbindung mit § 3 der Satzung der Bundeslotsenkammer.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit hat die Bundeslotsenkammer die Trägerschaft für die Gemeinsamen Ausgleichskassen im Seelotswesen der Seelotsreviere (GAK) nach Maßgabe der von der Mehrheit aller bestallten Seelotsen der Seelotsreviere beschlossenen Satzung übernommen. Dabei ist seit dem 1. Juli 1995 an die Stelle der ursprünglichen Satzung die Satzung der Gemeinsamen Ausgleichskasse im Seelotswesen der Seelotsreviere getreten. Auch nach dieser Satzung bestehen - wie schon nach der alten Satzung - zwei Ausgleichskassen:

  • die Ausgleichskasse I für Seelotsen, für die bis zum 31. Dezember 1974 der Versorgungsfall eingetreten ist (Altlast) und

  • die Ausgleichskasse II für Seelotsen, für die ab dem 1. Januar 1975 der Versorgungsfall eingetreten ist (Neulast).