OFD Hannover - Verfügung vom 31.05.2007
S 0824 - 31 - StH 258

OFD Hannover - Verfügung vom 31.05.2007 (S 0824 - 31 - StH 258) - DRsp Nr. 2008/91196

OFD Hannover, Verfügung vom 31.05.2007 - Aktenzeichen S 0824 - 31 - StH 258

DRsp Nr. 2008/91196

Mitteilungen im Rahmen des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte

1 Allgemeines

Gegen einen Rechtsanwalt, Notar oder Patentanwalt, der seine Berufspflichten verletzt, kann eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt werden. Zuständig für die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens ist die jeweilige Berufskammer. Daneben kann die Zulassung als Angehöriger dieser Berufsgruppen unter bestimmten, gesetzlich abschließend geregelten Voraussetzungen widerrufen werden.§ 14 BRAO; § 50 BNotO; § 21 PatAnwO

Insbesondere hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und der Weitergabe von Informationen ist es von erheblicher Bedeutung, ob es sich um ein Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen oder aber um ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren handelt.

2 Berufspflichtverletzungen

Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte müssen ihren Beruf entsprechend den in den jeweiligen berufsordnenden Gesetzen geregelten Grundsätzen ausüben.

Hinsichtlich der Mitteilung von Berufspflichtverletzungen an die zuständigen Berufskammern gelten die Grundsätze für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte entsprechend.vgl. AO -Kartei, Anhang K § 10 StBerG Karte 1 Tz. 1.2