OFD Karlsruhe - Verfügung vom 11.04.2006
S 7104

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 11.04.2006 (S 7104) - DRsp Nr. 2008/90321

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 11.04.2006 - Aktenzeichen S 7104

DRsp Nr. 2008/90321

Unternehmereigenschaft von Holdinggesellschaften

Eine Holdinggesellschaft konnte bisher auch dann als Organträgerin angesehen werden, wenn sie keine entgeltliche Tätigkeit ausgeübt hat; ansonsten aber die Eingliederungsvoraussetzungen vorlagen. Die Unternehmereigenschaft der an sich umsatzlosen Führungsholding wurde durch die Zurechnung der unternehmerischen Aktivitäten der Tochtergesellschaften begründet.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 27.09.2001 (UR 2001, 500) entschieden hat, dass eine Holding, die unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung ihrer Gesellschaften eingreift, nur dann Unternehmer ist, wenn die Eingriffe in Form von entgeltlichen Dienstleistungen erfolgen, kann hieran nicht mehr festgehalten werden. Erhält eine Holding keine Vergütung für ihre Tätigkeit, ist sie nicht Unternehmerin und kann auch nicht als Organträgerin angesehen werden (EuGH-Beschluss vom 12.07.2001,UR 2001, 533).