OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.03.2006
S 3300/15/1 - St 435

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 14.03.2006 (S 3300/15/1 - St 435) - DRsp Nr. 2008/89916

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 14.03.2006 - Aktenzeichen S 3300/15/1 - St 435

DRsp Nr. 2008/89916

Feststellung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse der Gemeinden

Erlass des Innenministeriums

Hiermit übersendet die OFD Karlsruhe den vom Finanzministerium zugesandten Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg an die Regierungspräsidien im Lande vom 13.02.2006 Az.: 6-2505.7/46 zur Kenntnisnahme.

Personelle Besetzung

Das Innenministerium weist darin auf die notwendige personelle Besetzung der Gutachterausschüsse mit den Bediensteten der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzämter hin.

Wertspannen nicht gestattet - entsprechen nicht den Vorgaben des BauGB

Des weiteren werden die Gutachterausschüsse gebeten, die gesetzliche Nichtzulässigkeit von Bodenrichtwertspannen zu beachten. Eine verbindliche Einführung der im Jahre 2000 erarbeiteten Musterrichtlinie wurde seitens des Innenministeriums abgelehnt, da eine Bodenrichtwertermittlung durch die Festlegung von Wertspannen bereits nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches entspräche.

ggf. Bericht

Es wird deshalb um Bericht gebeten, sollten die Gutachterausschüsse entgegen dem Erlass des Innenministeriums weiterhin Bodenrichtwerte in Spannen feststellen.