OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.01.2006
S 2255 / 19 - St 111

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 19.01.2006 (S 2255 / 19 - St 111) - DRsp Nr. 2008/89721

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 19.01.2006 - Aktenzeichen S 2255 / 19 - St 111

DRsp Nr. 2008/89721

Ausländische gesetzliche Rentenversicherungen, die zur Basisversorgung gehören (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und § 22 Nr.1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG)

Als Arbeitshilfe veröffentlicht die OFD eine Übersicht über ausländische gesetzliche Rentenversicherungen, die zur Basisversorgung gehören. Diese Übersicht wird (anders als bei der Fortbildung „Das Alterseinkünftegesetz in der Veranlagung 2005” unter Teil B Tz 2.2, FAIR/ESt/Fortbildungen, angekündigt) nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Die Übersicht soll Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob Beiträge zu einem ausländischen Alterssicherungssystem als Sonderausgaben im Rahmen der Basisversorgung abziehbar sind und ob dessen Leistungen mit dem Besteuerungsanteil nach der Tabelle § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert zu besteuern sind.

Die Übersicht erstreckt sich im Wesentlichen auf die Staaten des EWR und der Schweiz sowie die Staaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro, Türkei und die USA. Mit dieser Auswahl wird die weitaus überwiegende Zahl der Fälle in der Praxis erfasst.

Die in der Übersicht getroffene Aussage zum Besteuerungsrecht basiert auf dem Stand der vom November 2005. Eine fortlaufende Aktualisierung der Übersicht ist nicht vorgesehen.