OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.06.2006
S 2241/27 - St 111

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.06.2006 (S 2241/27 - St 111) - DRsp Nr. 2008/90258

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 20.06.2006 - Aktenzeichen S 2241/27 - St 111

DRsp Nr. 2008/90258

Leitfaden zur Bearbeitung von Fällen mit Überführung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG

1 Überblick

Wertansatz

§ 6 Abs. 5 EStG regelt den Wertansatz (Buchwert oder Teilwert) bei der

  • Übertragung (= Rechtsträgerwechsel mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) bzw.

  • Überführung (= nur Wechsel der steuerlichen Zuordnung zu einem Betriebsvermögen ohne Rechtsträgerwechsel)

von Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (BV). Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der zum Buchwert möglichen Übertragungs- bzw. Überführungsvorgänge.

Nicht für betriebliche Einheiten

Die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) regelt § 6 Abs. 3 EStG (vgl. dazu das BMF-Schreiben vom 3.3.2005, BStBl 2005 I S. 458. Anhang 9 IX EStH 2005).

2 Überführungen nach § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG

Überführungsvorgänge zum Buchwert

Die Überführung von Wirtschaftsgütern

  • von einem Einzel-BV in ein anderes Einzel-BV desselben Steuerpflichtigen,

  • aus einem Einzel-BV des Steuerpflichtigen in dessen Sonder-BV bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt und

  • zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben Steuerpflichtigen zwischen verschiedenen Mitunternehmerschaften

ist (zwingend) erfolgsneutral (Buchwertansatz), sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.