Wertansatz
§ 6 Abs. 5 EStG regelt den Wertansatz (Buchwert oder Teilwert) bei der
Übertragung (= Rechtsträgerwechsel mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) bzw.
Überführung (= nur Wechsel der steuerlichen Zuordnung zu einem Betriebsvermögen ohne Rechtsträgerwechsel)
von Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (BV). Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung der zum Buchwert möglichen Übertragungs- bzw. Überführungsvorgänge.
Nicht für betriebliche Einheiten
Die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) regelt § 6 Abs. 3 EStG (vgl. dazu das BMF-Schreiben vom 3.3.2005, BStBl 2005 I S. 458. Anhang 9 IX EStH 2005).
Überführungsvorgänge zum Buchwert
Die Überführung von Wirtschaftsgütern
von einem Einzel-BV in ein anderes Einzel-BV desselben Steuerpflichtigen,
aus einem Einzel-BV des Steuerpflichtigen in dessen Sonder-BV bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt und
zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben Steuerpflichtigen zwischen verschiedenen Mitunternehmerschaften
ist (zwingend) erfolgsneutral (Buchwertansatz), sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
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