OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.09.2006
S 7179

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 20.09.2006 (S 7179) - DRsp Nr. 2008/90417

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 20.09.2006 - Aktenzeichen S 7179

DRsp Nr. 2008/90417

Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit fördert bestimmte Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung Arbeitsloser. Diese Maßnahmen werden im Wege der öffentlichen Ausschreibung an private Anbieter vergeben. Zur Frage, welche dieser Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG begünstigt sind, gilt Folgendes:

1. Begünstigte Maßnahmen sind:

Bezeichnung Rechtsgrundlage Inhalt/Ziel
AQJ(Arbeit und Qualifizierung) §§ 59 bis 61 ff SGB III Herstellung der Ausbildungsreife. BvB- Maßnahme in Kombination mit Berufspraktika
abH (ausbildungsbegleitende Hilfen) §§ 240 ff SGB III Aufarbeitung fachtheoretischer Defizite für den Ausbildungsabschluss
BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) §§ 240 ff SGB III Außerbetriebliche Ausbildung (Erstes Jahr) mit dem Ziel der „Betriebsreife” und Vermittlung in ein normales Ausbildungsverhältnis
Trainingsmaß- nahmen §§ 48 ff SGB III Kenntnisvermittlung in bestimmten Bereichen (vgl. BMF-Schreiben vom 19.6.1998 - IV C 4 - S 7179 - 12/98 an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung)
BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) § 61 SGB III Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten, nachträglicher Hauptschulabschluss, Sprachförderung u.Ä.
Maßnahmen für die Weiterbildung § 77 SGB III Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen, zur