Voraussetzung für die Zuordnung eines Gegenstandes ist nach § 15 Abs. 1 S. 2 UStG, dass dieser zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. Wird der Gegenstand zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt, kann er nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden und ein Vorsteuerabzug ist insgesamt nicht möglich.
Die Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ist durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S.
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